Ausschließlichkeitsvertreter
Was versteht man unter dem Begriff „Ausschließlichkeitsvertreter“?
Den Ausschließlichkeitsvertreter finden wir in der Berufsgruppe der Versicherungsvermittler. Bezeichnend für ihn ist die Tatsache, dass er vertraglich an ein einziges Versicherungsunternehmen gebunden ist. Ebenfalls per Vertrag ist die Provision geregelt, die der Ausschließlichkeitsvertreter nach erfolgten Abschlüssen von dem Versicherer erhält. Sie gelten als Handelsvertreter, die aufgrund der Ausschließlichkeit als weitverbreitetes Einmannunternehmen bestehen. Sie müssen diese Tätigkeit als Gewebebetreibender eintragen lassen.
Im Namen der entsprechenden Versicherung berät der Ausschließlichkeitsvertreter seine Klienten. Dabei ist er selbst verständlicherweise dazu verpflichtet, den Namen der entsprechenden Versicherung zu benennen. Meist ist das Firmenlogo auch auf seinem Unternehmensschild und der Visitenkarte zu finden. Der Vorteil, mit dem er Neukunden gewinnt und Bestandskunden hält, ist die Intensität, mit der er alle Produkte dieses Versicherungsunternehmens kennt und erläutern kann.
Der Ausschließlichkeitsvertreter muss nicht zwangsläufig eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann vorweisen können
Eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann ist für den Ausschließlichkeitsvertreter nicht zwingend notwendig, da die Versicherung, die ihn unter Vertrag genommen hat, seine Aus- und Fortbildung intern unterstützt.
Durch die Vertragsbindung mit dem Versicherer nennt man diese Art von Versicherungsvertreter auch „gebundener Versicherungsvertreter“. Durch diese Bezeichnung benötigt er keine Erlaubnis für diese Tätigkeiten. Dadurch ist auch ein Sachkundenachweise der IHK nicht zwingend vorgeschrieben. Schließlich ist der Versicherer für die Ausbildung des Vermittlers zuständig. Dementsprechend ist sie auch für die Haftung seines Tuns verantwortlich.
Gebundene und ungebundene Versicherungsvertreter
Als ungebundener Versicherungsvertreter sind die Versicherungsvermittler zum Bestehen einer Sachkundeprüfung verpflichtet. Die meisten Versicherungsvermittler entscheiden sich jedoch für die gebundene Tätigkeit. In diesem Fall erhalten sie zwei Arten von Provisionen: Provision auf alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge, die sie aktiv herbeigeführt haben. Zum anderen erhalten sie eine so genannte Bestandsprovision. Diese setzt sich zusammen aus allen Bestandskunden dieses Einzugsgebietes, deren Versicherung noch aktiv ist. Andererseits ist anzumerken, dass schlechte Monate auch schlechte Einkünfte bringen.
Versicherungsgesellschaften können ihre Ausschließlichkeitsvertreter unangekündigt prüfen
Selbstverständlich ist jede Versicherungsgesellschaft berechtigt, ihre Ausschließlichkeitsvertreter ab und an unangekündigt zu überprüfen. Dies ist ein Werkzeug der Qualitätssicherung, die das Unternehmen allen Kunden, die eine bestehende Versicherung bei ihnen vorweisen können, schuldig ist.
Neben der entfallenden Sachkundeprüfung können auch bestimmte Gewerbe eine Sondererlaubnis zur Vermittlung von Versicherungen erhalten. Hierzu gehören unter anderem das KFZ-Gewerbe, in dem mit dem Neu- oder Gebrauchtwagen auch gerne die dazugehörige Versicherung angeboten wird, oder das Optikergeschäft, in dem eine Brillenversicherung nicht ungewöhnlich erscheint und von vielen Optikerkunden auch tatsächlich abgeschlossen wird.