Provision steuerfrei
Provision steuerfrei: für Tippgeber ist die Provision steuerfrei, doch nur bis zu einem bestimmten Betrag
Ist eine Provision steuerfrei? Das monatliche Einkommen aufzubessern, das ist mit Sicherheit für jeden eine willkommene Angelegenheit. Vor allem, wenn es nicht in zusätzliche Arbeit ausartet. Ein gutes Beispiel für eine Geldeinnahme ohne großen Zeitaufwand ist eine Tätigkeit als Tippgeber für das Versicherungsportal comVERSO. Um als Tippgeber tätig zu werden, müssen Sie zunächst nichts anderes tun, als sich auf der comVERSO Webseite als Tippgeber zu registrieren.
Nach der Registrierung steht Ihnen ein persönlicher Bereich zur Verfügung, der z. B. die Übersicht Ihrer Daten beinhaltet. In erster Linie ist dieser Bereich für die Empfehlung potenzieller Versicherungsnehmer an Comverso gedacht. D. h., Sie tragen Namen und E-Mail-Adresse der Interessenten ein, um bei einem Abschluss die Provision steuerfrei zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Nachbarn, Bekannten, Freunde oder Sie selbst handelt.
Eine Tippgebervereinbarung regelt die Konditionen
Um Ungereimtheiten zu vermeiden, regelt eine sogenannte Tippgebervereinbarung die Verpflichtungen zwischen comVERSO und dem Tippgeber. Dementsprechend zahlt Comverso 75 % der Provision für einen Versicherungsabschluss an den Tippgeber aus. Wobei es jedoch dem Tippgeber obliegt, die gezahlte Provision in der Steuererklärung anzugeben.
Für den Tippgeber ist grundsätzlich diese Provision steuerfrei, solange die gezahlten Abschlussprovisionen des laufenden Jahres einen Betrag in Höhe von 256 Euro nicht überschreiten.
Alle Einnahmen, die über dieser Summe liegen, sind in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Da jedoch ein Tippgeber keine Gewerbeerlaubnis benötigt, weil er potenzielle Kunden nur vermittelt, aber sich nicht als Berater betätigt, werden diese Beträge dann nur als sonstige Einkünfte deklariert.
Provision steuerfrei? Ausnahmen bestätigen die Regeln
Ausnahmen gibt es immer, dies trifft beispielsweise dann zu, wenn der Tippgeber sich selbst empfiehlt und auch einen Versicherungsvertrag abschließt. In einem solchen Fall wird die Vergütung als Rabatt auf die Versicherungsprämie angesehen. Aufgrund dessen bleibt die Provision steuerfrei. Dennoch ist eine Auszahlung der Provision immer abhängig von der Versicherung.
So erfolgt die Zahlung für eine sofort beginnende Rentenversicherung als einmaliger Betrag. Eine Krankenvollversicherung jedoch in 5 bis 8 monatlichen Beiträgen. Die tatsächlichen Auszahlungen können Sie dann auf Ihrem Tippgeberkonto im persönlichen Bereich nachverfolgen. Dies ist insofern wichtig, um einen Überblick zu haben, wie viel an Provision Sie jährlich einnehmen. Denn nur auf diese Weise befinden Sie sich auf der sicheren Seite, dass Ihre Provision steuerfrei bleibt.