Provisionsabgabe

Provisionsabgabe – ein Gewinn für Versicherungsnehmer und Tippgeber

Das Versicherungsportal comVERSO hat sich die Aufgabe gestellt, Versicherungen Online zu äußerst günstigen Konditionen anzubieten auch durch eine Provisionsabgabe. Dies wird durch einen sogenannten Online-Bonus als reduzierten Beitrag für einen Versicherungstarif ermöglicht. Durch eine zusätzlich gezahlte Provisionsabgabe kann der Versicherungsnehmer seinen Beitrag nochmals verringern.

Die Möglichkeit von Comverso eine Provisionsabgabe als Rabatt zu erhalten, ist jedoch nur dann gegeben, wenn Sie sich als Tippgeber auf der Comverso Webseite registrieren. Die Aufgabe eines Tippgebers liegt darin, sich selbst, Verwandte, Freunde oder Bekannte als potenzielle Kunden zu empfehlen. Der grundlegende Ablauf zwischen Comverso und einem Tippgeber wird in der Tippgebervereinbarung geregelt, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Nebeneinkünfte für jeden Tippgeber

Provisionsabgabe als TippgeberAls Vertreter für fast alle Versicherungsgesellschaften erhält Comverso bei jedem Vertragsabschluss ein Entgelt. Wurde der Versicherungsnehmer durch einen Tippgeber an Comverso empfohlen, werden 75 % der Abschlussprovision als Provisionsabgabe an den Tippgeber weitergeleitet.

Die Höhe der Auszahlung ist allerdings von der Art der Versicherung abhängig. So wird beispielsweise eine Krankenvollversicherung in 5 bis 8 monatlichen Beiträgen gezahlt, ein Vertrag für eine sofortige Rentenversicherung jedoch in einem Einmalbetrag. Die Nachverfolgung der Versicherungsabschlüsse und die daraus erfolgten Zahlungen kann der Tippgeber in seinem persönlichen Tippgeber Bereich der Webseite einsehen.

Die Höhe der Zahlungen beeinflussen zu versteuernde Einkünfte

Jedem Tippgeber obliegt eine jährliche Provisionsabgabe durch Comverso in seiner Steuererklärung zu deklarieren, wenn die steuerfreien 256 Euro überschritten werden. Als steuerfrei gilt auch die Provision, die dem Tippgeber als Nachlass für seinen eigenen Versicherungsvertrag verrechnet wurde.

Die Möglichkeit der Provisionsabgabe haben Tippgeber noch nicht sehr lange, erst ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt hat im Oktober 2011 das Provisionsabgabeverbot aufgehoben. Dieses Verbot aus dem Jahr 1934 ist, gemäß der Entscheidung des Gerichts, eine Einschränkung des Staates in Bezug auf den Wettbewerb sowie ein Eingriff in die Dienstleistungen.

Der Tippgeber benötigt keine Gewerbeerlaubnis

Gemäß der Gewerbeordnung ist eine Gewerbeerlaubnis für einen Tippgeber nicht erforderlich, da er keine Beratungen zu den Versicherungen vornimmt. Aufgrund dessen sollte die Provisionsabgabe von Comverso, falls die Grenze der Steuerfreiheit überschritten wird, auf der Steuererklärung des Tippgebers unter sonstige Einkünfte eingetragen werden. Inwieweit sich die Provisionsabgabe für die einzelnen Versicherungen errechnet, ist auf unserer Webseite einsehbar.