Provisionsabgabeverbot

Was ist das Provisionsabgabeverbot?

ProvisionsabgabeverbotDas Provisionsabgabeverbot wurde gekippt. Damit erweitert sich das grundsätzlich legale Tippgebermodell um eine Selbstempfehlung. Versicherungsvermittler erhalten für jeden neu  getätigten Abschluss einer Versicherungspolice eine Provision, soweit die Police nicht widerrufen oder aus sonstigen Gründen storniert wurde. Um eine gute Neukundenquote zu erreichen, ist es findigen Versicherungsvertretern eingefallen, einen Teil ihrer Provision an die Klienten weiter zu geben, damit sie bei ihm und nicht bei irgendeiner anderen Versicherung abschließen. Das Provisionsabgabeverbot ist ins Leben gerufen worden, um genau diesem Treiben ein Ende zu setzen, damit es nicht zu einem landesweiten Missbrauch dieser Methode kommen kann.

Fragt man sich, wie diese Praxis entstehen konnte, so liegt auf der Hand, dass Versicherungsvermittler von der erhaltenen Provision ihren Lebensunterhalt bestreiten. Jedoch fällt dieser geringer aus, wenn nicht ausreichend Abschlüsse getätigt werden konnten. So entstand die Idee, den Klienten mit ins Boot zu holen und ihm einen Teil der Provision zu überlassen. Dies ist natürlich eine indiskutable Methode der Kundengewinnung und Kundenbindung. Aus diesem Grunde wurde das Provisionsabgabeverbot auf bestimmte Versicherungen ausgesprochen, wie beispielsweise die Lebensversicherungen und die Kfz-Versicherungen.

Die legale Alternative: das Tippgeber-Modell

Tippgeberprovision bei VersicherungenJedoch gibt es eine legale Alternative, um Provisionen an Dritte, eventuell sogar den Versicherungsnehmer, weiterzureichen: Das so genannte Tippgeber-Modell.  Bei dem Tippgeber-Modell kann jeder, egal ob er bei dem Versicherungsvermittler tatsächlich Kunde ist oder nicht, diesem Kontaktdaten von Personen zuführen, die am Abschluss einer Versicherung interessiert sind. Kommt es zum Abschluss einer Versicherung, erhält der Tippgeber für die „Beschaffung“ dieses Kunden einen Anteil der Provision. Auch Comverso bietet jedem die Möglichkeit, sich als Tippgeber zu registrieren und somit Provisionen zu verdienen. Für jeden erfolgreichen Vertragsabschluss wird, mit Ausnahme der Kfz-Versicherungen, eine Provision in Höhe von bis zu 75% an den Tippgeber ausgezahlt.  Natürlich gilt dies nur, wenn der Vertrag nicht widerrufen oder aus anderen Gründen storniert wird.

Auch der Tippgeber selbst kommt als neuer Kunde in Frage

comVERSO-Bewertung-sehr-gut-88x300Ein großer Vorteil dieses Modells ist die Tatsache, dass auch der Tippgeber selber als neuer Kunden in Frage kommen kann. Die Provision, die er dann für den Abschluss seiner eigenen Versicherung erhält, ist dennoch rechtens.

Gerade Personen, die viel mit Menschen zu tun haben, sind geeignet, sich mit  dem Tippgeber-Modell ein zusätzliches Taschengeld dazuzuverdienen. Solange der Provisionsbetrag unter € 256,00 pro Jahr liegt, kann er sogar steuerfrei behalten werden.