Tipp Provision – Programm, das Laune macht
Wer träumt nicht davon, anderen gute Tipps zu geben und dafür auch noch bares Geld zu bekommen? Und es ist vielleicht nicht zu glauben, aber genau dieser Traum kann jetzt in Erfüllung gehen. Denn Comverso macht genau dies für jedermann wahr.
Comverso hat sich auf Versicherungen aller Art spezialisiert. Sowohl im Onlinevergleich, aber auch in persönlichen Beratungen werden die Kunden bei uns intensiv über die Möglichkeiten, eine gute und trotzdem günstige Versicherung abzuschließen, beraten. Doch ist der Markt stark umkämpft, was uns dazu bewog, neue Schritte zu gehen.
Jeder kennt einige Personen, die darüber nachdenken, ihre Versicherungen überprüfen zu lassen, um an dieser Stelle vielleicht noch Geld sparen zu können. Der sogenannte Tippgeber ist ein aufmerksamer Mensch, der sich gerne mit den Menschen in seiner Umgebung unterhält. Findet er dabei heraus, dass diese Person in Sachen Versicherung Unterstützung benötigen kann, wird er um ihre Kontaktdaten bitten, um diese an Comverso weiter zu leiten. Die tatsächliche Beratung bzw. vertragliche Unterzeichnung der Versicherungspolice liegt nun nicht mehr in den Händen des Tippgebers, er muss nur den Tipp geben. Kommt es durch das Tipp geben zur Unterzeichnung, wird er im Nachhinein seine Provision erhalten. Diese liegt bei 75% der Versicherungsprämie.
Provisionsabgabe durch die Tippgebervereinbarung geregelt
Differenzen können immer entstehen, um diese zu vermeiden, regelt die Tippgebervereinbarung die Zusammenarbeit zwischen Comverso und dem Tippgeber. Die Grundlage hierfür bildet die Vergütung in Höhe von 75 % der Tipp Provision für eine Empfehlung, die nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Dabei sind die Modalitäten der Abrechnung an die Art der Versicherung angelehnt. D. h., je nachdem kann die Tipp Provision als Einmalbetrag, wie bei einer sofortigen Rentenversicherung, oder auch in Monatsraten auf das Bankkonto des Tippgebers überwiesen werden.
Der Versicherungsnehmer storniert den Vertrag – was dann
Beinhaltet dieser Vertrag eine sogenannte Stornohaftung, wird die Tipp Provision gemäß den Stornokonditionen des Versicherers in mehreren Beiträgen ausgezahlt. Falls ein Vertrag eines empfohlenen Kunden storniert wird, unterliegt Comverso ebenso der Stornohaftung der Versicherungsgesellschaft. Dennoch braucht der Tippgeber die bis zur Vertragsstornierung gezahlte Tipp Provision nicht zurückzahlen.
Geringer Aufwand für den Tippgeber – dennoch Verpflichtungen
Es heißt nicht vergebens, wo gehobelt wird, da fallen auch Späne. Die Späne sind im Falle eines Tippgebers die Verpflichtungen, denen er obliegt. Wobei, da ein Tippgeber weder eine Produktberatung noch einen Abschluss selbst tätigt, eine Gewerbeerlaubnis nicht eingeholt werden muss. Jedoch ist es wichtig die Höhe der Tipp Provision, die in einem Jahr gezahlt wird, zu überwachen. Grundsätzlich ist eine Tipp Provision steuerfrei, doch nur bis zu einem Maximalbetrag von 256 Euro. Alle gezahlten Provisionen die darüber liegen, sind voll zu versteuern und müssen in der Steuererklärung unter sonstige Einkünfte eingetragen werden.