Tippgeberprovision steuerfrei?

Ist eine Tippgeberprovision steuerfrei? Tippgeberprovision – noch nie gehört, werden nun viele sagen.

Tippgeberprovision steuerfreiDiese Provision wird ausgezahlt, wenn ein so genannter Tippgeber, Kontaktdaten an einen Versicherungsmakler oder –vermittler weitergibt. Bei diesen zugeführten Daten handelt es sich um solche von potentiellen Versicherten. Zumindest müssen sie dem Tippgeber ihre Zustimmung gegeben haben, sich beraten und informieren zu lassen.

Auch der Abschluss einer Versicherungspolice sollte natürlich von dem Interessenten gewünscht sein. Der Tippgeber erhält allerdings nur dann eine Provision, wenn es tatsächlich zu einem Versicherungsabschluss gekommen ist und dieser auch nicht rückgängig gemacht oder aus anderen Gründen storniert werden musste.  Das bedeutet, dass das Geld erst im Nachhinein an ihn per Überweisung gezahlt wird.

Der Tippgeber hat mit dem eigentlichen Abschluss der Versicherung nichts zu tun. Auch ist es nicht rechtens, dass er als Versicherungsmakler auftritt. Dies verstößt gegen die Gewerbeordnung.

Tippgeberprovision steuerfrei: ja, bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag!

Jeder Privatmann, der sich als Tippgeber bei comVERSO registriert hat, möchte die Provision nach Möglichkeit steuerfrei erhalten können. Wer tatsächlich nur gelegentlich einen Datensatz an comVERSO übergibt, kann problemlos Steuerfreiheit erlangen, wenn der Gesamtbetrag der Tippgeberprovision € 256,00 nicht überschreitet. Erst nach diesem Betrag kommt der Tippgeber in den Bereich der Besteuerung. Es würde dann die volle Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz erfolgen. Die Begründung hierfür ist recht einfach gehalten.

Die Tippgeberprovision steuerfrei erhält man für einen sehr seltenen Dienst, den man auch als Freundschaftsdienst betrachten könnte.  Kommt es jedoch in regelmäßigen Abständen zu einem Dienst dieser Art mit entsprechender Entlohnung über die Tippgeberprovision, kann sie mit einer Dienstleistung zum Erlangen eines Entgeltes gleichgesetzt werden. Aus diesem Grunde kommt es zu einer Versteuerung. Inwieweit sie tatsächlich in der Einkommensteuererklärung zur Relevanz beiträgt, kann nur ein Steuerberater genau sagen.

Als Tippgeber Erfolg haben? Ihr Einfallsreichtum ist gefragt!

75% Tippgeberprovision steuerfreiWer sich ein regelmäßiges Einkommen, auch wenn es klein ist, mit dieser Tätigkeit aufbauen möchte, sollte einfallsreich sein, da er nicht ausschließlich mit den Daten von Bekannten und Verwandten aufwarten kann. So wird es ein wenig Werbung bedürfen, damit sich die Menschen überwinden und ihre Kontaktdaten zur Weiterleitung an den Tippgeber geben.

So können einen kleine Webseite oder auch ein Flyer und eine Visitenkarten mit entsprechendem Aufdruck schon viel hermachen. Auch Aushänge am Schwarzen Brett vom Supermarkt, der Apotheke und ähnlichem sind denkbar.