Mit einem Tippgebervertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite
Sie haben die Möglichkeit, sich auf der Webseite von comVERSO als Tippgeber registrieren zu lassen. Dies kann für Sie eine durchaus lukrative Möglichkeit sein, Ihr Konto mit einem kleinen Zubrot zu bereichern. Doch immer, wenn es ums Geld geht, sollte eine Vereinbarung, in diesem Fall der Tippgebervertrag, eine Grundlage bilden, an die sich beide Seiten halten.
Da Sie als Tippgeber nur die Aufgabe haben, comVERSO Namen und E-Mail-Adresse eines potenziellen Kunden zu vermitteln, ist eine Gewerbeerlaubnis nicht erforderlich. Nur der Part, der sowohl die Beratung als auch den Vertragsabschluss tätigt, muss entsprechend der Gewerbeordnung angemeldet sein. Die gesetzliche Regelung für die Tätigkeit eines Tippgebers liegt noch im Dunkeln, daher ist ein Tippgebervertrag sehr wichtig, was auch das Risiko für comVERSO minimiert.
Klare Regeln vereinfachen die Zusammenarbeit
Daher ist es unabdinglich, dass der Tippgebervertrag dem Tippgeber auch Verpflichtungen auferlegt. So darf der Tippgeber keinesfalls selbst eine Kundenberatung oder eine Vertragsvermittlung durchführen. Was jedoch die Zahlung von 75% der Provision durch Comverso nicht ausschließt. D. h., wird über Comverso erfolgreich ein Versicherungsvertrag eines Kunden abgeschlossen, den der Tippgeber empfahl, erhält er auch die entsprechende Vergütung. Inwieweit sich die Tippgeberprovision der einzelnen Versicherungen errechnet, können Sie auf der Webseite von Comverso einsehen.
Was passiert, wenn ……
sich nachdem der Tippgebervertrag vereinbart wurde, eine oder mehrere Regeln als nichtig erweisen? In einem solchen Fall tritt die sogenannte „Salvatorische Klausel“ in Kraft, die besagt, dass dies die übrigen Vertragsregeln nicht antastet. Um aber dennoch den Tippgebervertrag nicht völlig sozusagen ins Altpapier zu werfen, werden stattdessen ergänzende Änderungen in schriftlicher Form getroffen, die den Vertragspartner am nächsten kommen und zumutbar sind. Ein weiterer wichtiger Punkt im Tippgebervertrag ist der Gerichtsstand, um eventuelle Streitigkeiten vor Gericht zu klären. Comverso hat seinen Gerichtsstand in Köln. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tippgeber außerhalb von Deutschland lebt.
Wann wird die Tippgeberprovision erstmals ausgezahlt
Ein Tippgebervertrag ist auf jeden Fall für beide Seiten lohnend, auch wenn es etwas dauert bis die erste Provision fließt. Im Regelfall wird die Vergütung zwei Monate nach Beginn der Versicherung des Kunden bzw. nach Einzug der 1. Versicherungsprämie, an den Tippgeber ausgezahlt.