Provisionsabgabe
Provisionsabgabe – ein Gewinn für Versicherungsnehmer und Tippgeber
Das Versicherungsportal comVERSO hat sich die Aufgabe gestellt, Versicherungen Online zu äußerst günstigen Konditionen anzubieten.
Die Möglichkeit von Comverso eine Provisionsabgabe zu erhalten, ist jedoch nur dann gegeben, wenn Sie sich als Tippgeber auf der Comverso Webseite registrieren. Die Aufgabe eines Tippgebers liegt darin, Verwandte, Freunde oder Bekannte als potenzielle Kunden zu empfehlen. Eine Selbstempfehlung ist nicht möglich. Der grundlegende Ablauf zwischen Comverso und einem Tippgeber wird in der Tippgebervereinbarung geregelt, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Nebeneinkünfte für jeden Tippgeber
Als Vertreter für fast alle Versicherungsgesellschaften erhält Comverso bei jedem Vertragsabschluss ein Entgelt. Wurde der Versicherungsnehmer durch einen Tippgeber an Comverso empfohlen, werden bis zu 50 % der Abschlussprovision als Provisionsabgabe an den Tippgeber weitergeleitet.
Die Höhe der Auszahlung ist allerdings von der Art der Versicherung abhängig. So wird beispielsweise eine Krankenvollversicherung in 5 bis 8 monatlichen Beiträgen gezahlt, ein Vertrag für eine sofortige Rentenversicherung jedoch in einem Einmalbetrag. Wichtig: Tippgeber kann allerdings nicht der Versicherungsnehmer selbst sein!
Der Tippgeber benötigt keine Gewerbeerlaubnis
Gemäß der Gewerbeordnung ist eine Gewerbeerlaubnis für einen Tippgeber nicht erforderlich, da er keine Beratungen zu den Versicherungen vornimmt. Aufgrund dessen sollte die Provisionsabgabe von Comverso, falls die Grenze der Steuerfreiheit überschritten wird, auf der Steuererklärung des Tippgebers unter sonstige Einkünfte eingetragen werden. Inwieweit sich die Provisionsabgabe für die einzelnen Versicherungen errechnet, ist auf unserer Webseite einsehbar.

